Leuchtzeichen darfst du geben, wenn du dich oder andere gefährdet siehst oder außerhalb geschlossener Ortschaften überholen willst. Sie geben dir niemals Vorfahrt und rechtfertigen weder zu geringen Abstand noch Nötigung.
Was passiert hier?
Du fährst auf der linken Autobahnspur hinter einem langsameren Fahrzeug und hältst ausreichenden Abstand.
So verhältst du dich richtig
- Halte zuerst den notwendigen Sicherheitsabstand.
- Ein kurzes Leuchtzeichen kann außerhalb geschlossener Ortschaften die Überholabsicht ankündigen.
- Warte, bis das vorausfahrende Fahrzeug gefahrlos nach rechts wechseln kann.
- Verzichte auf wiederholtes Aufblenden und dichtes Auffahren.
Warum?
Die Lichthupe ist ein Warnzeichen, kein Mittel, um eine sofortige Reaktion zu erzwingen.
Abstand und Rücksicht gelten unabhängig davon, ob du schneller fahren könntest.
Darauf musst du achten
- Ausreichender Abstand bleibt bestehen
- Überholabsicht außerhalb geschlossener Ortschaften
- Keine gefährdende oder bedrängende Wiederholung
Häufiger Fehler
Aus einem Leuchtzeichen ein Wegerecht abzuleiten. Das vorausfahrende Fahrzeug darf nur wechseln, wenn es sicher möglich ist.
Was wäre anders, wenn …?
Gefahr
Bei einer konkreten Gefahr darfst du ebenfalls ein Leuchtzeichen geben.
Innerorts
Die Ankündigung einer Überholabsicht ist dort kein zulässiger Grund für die Lichthupe.
Merksatz
Lichthupe warnt – sie räumt die Spur nicht frei.
Rechtsgrundlage und Quellen
Die Regel wurde am 04.11.2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung.