Unsere Quellenhierarchie
- Aktueller amtlicher Gesetzes- und Verordnungstext
- Bundesministerien und andere Bundesbehörden
- Polizei und öffentliche Verkehrssicherheitsstellen
- Anerkannte Verkehrssicherheitsorganisationen
- Seriöse Sekundärquellen nur, wenn sie einen echten Zusatznutzen bieten
Zentrale amtliche Quellen
Die StVO wird im Portal „Gesetze im Internet“ des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesamts für Justiz bereitgestellt. Für Verkehrszeichen und Markierungen nutzen wir insbesondere die Anlagen 1 bis 3.
- StVO – https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/
- Anlage 1 – Gefahrzeichen
- Anlage 2 – Vorschriftzeichen und Markierungen
- Anlage 3 – Richtzeichen
Regel oder Empfehlung?
Ein Gesetzestext legt verbindliche Pflichten fest. Hinweise wie eine sinnvolle Blickreihenfolge oder eine defensive Reaktion können praktische Sicherheitsempfehlungen sein. Wir vermischen beides nicht und vermeiden ungesicherte Angaben zu Bußgeldern.