Will eine Person den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen, näherst du dich mit mäßiger Geschwindigkeit und ermöglichst das Überqueren. Wenn nötig, hältst du an. Überholen ist am Überweg verboten.
Was passiert hier?
Eine Fußgängerin steht gut sichtbar am Rand eines markierten Fußgängerüberwegs und wendet sich der Fahrbahn zu.
So verhältst du dich richtig
- Nähere dich mit mäßiger Geschwindigkeit.
- Halte vor dem Überweg an und ermögliche das Überqueren.
- Fahre erst weiter, wenn der Überweg frei ist und niemand gefährdet wird.
Warum?
Die erkennbare Benutzungsabsicht löst die Pflicht aus, das Überqueren zu ermöglichen.
Überholen und das Blockieren des Überwegs bei stockendem Verkehr sind verboten.
Darauf musst du achten
- Zeichen 293 – weiße Streifen
- Person orientiert sich zur Fahrbahn
- Sicht auf beide Seiten des Überwegs
Häufiger Fehler
Erst zu warten, wenn die Person bereits auf der Fahrbahn ist. Entscheidend ist die erkennbare Absicht, den Überweg zu benutzen.
Was wäre anders, wenn …?
Verkehr stockt
Fahre nicht auf den Überweg, wenn du dort warten müsstest.
Schienenfahrzeug
Für Schienenfahrzeuge gilt die Vorrangregel des § 26 Absatz 1 nicht in gleicher Weise.
Merksatz
Erkennbare Absicht genügt: mäßig heranfahren und Überqueren ermöglichen.
Rechtsgrundlage und Quellen
Die Regel wurde am 04.11.2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung.